Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mit der Buchung einer Dienstleistung bei der Arena der Wunder AG (nachstehend ADW genannt) kommt ein Vertrag zwischen Ihnen und der ADW zustande. Die vorliegenden allgemeinen Vertragsbedingungen bilden Bestandteil dieses Vertrages, und sind durch Ihre Buchung sowie Unterschrift somit als gelesen und akzeptiert bestätigt.

Vertragsgegenstand

ADW verpflichtet sich, die von Ihnen gewünschte Leistung im Rahmen der Auftragsbestätigung zu erbringen. Der Kunde bestätigt mit seiner definitiven Bestellung, dass die Attraktionen bezüglich ihrer Masse und Gewichte sicher und an einem wettergeschützten Platz installiert werden können.
Stromanschluss ist Sache des Mieters, und sollte maximal bis zu 10 Meter Entfernung der Attraktion zur Verfügung stehen. Die Kosten des Stromverbrauchs gehen zu Lasten des Mieters.
Der Mieter sorgt für eine freie und ebenerdige direkte(maximal 5 Meter entfernt) Zufahrt zum Aufstellort. Sollte dies nicht möglich sein, so hat der Mieter dies im vornherein der ADW mitzuteilen um eine geeignete Lösung im Vorfeld zu finden.
Bei Veranstaltungen auf öffentlichem Grund hat der Mieter für die allfälligen behördlichen Bewilligungen zu sorgen!
Bei Betriebsausfall durch Schnee, Regen, Gewitter oder Sturm kann es je nach Stärke zum Schutz der Gäste und des Materials zum Abbruch kommen. Fällt die Anlage infolge Bruch, fehlender Bewilligungen, Verlust oder Höherer Gewalt aus, kann ADW nicht haftbar gemacht werden. Keine Haftung oder Ausfallansprüche möglich!

Preise

Die Preise für unsere Dienstleitungen verstehen sich in Schweizer Franken, exclusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Der Aufbau, sowie eine Instruktion vor Ort sind im Transportpreis bereits inbegriffen. Nicht enthalten sind zusätzliche, von ADW unverschuldete Aufwendungen, wie Wartezeit bei nicht vorbereiteten Standplätzen, mehrfacher Auf und Abbau, keine Zufahrtsmöglichkeit ( Schnee, parkierte Autos etc. ) oder über der Norm liegender Aufwand für das Aufstellen der Geräte. Vereinzelt ist eine kurzzeitige Montagehilfe durch das Personal des Kunden notwendig und Voraussetzung. Dies wird jedoch bei Bedarf im voraus bekannt gegeben.
Zusätzliche Stunden werden nach Aufwand verrechnet. Arbeitszeiten nach 22.00 Uhr werden mit einem Zuschlag von 50% auf Stundenbasis verrechnet. Ab 6 Std. Betreuungszeit stellt die Veranstalterin eine warme Mahlzeit zur Verfügung, und sorgt für die Einhaltung einer 30 Minuten Pause für das Betreuungspersonal.bDiese Pause ist in den offerierten Preisen bereits einkalkuliert. Getränke werden zu jederzeit dem Betreuungspersonal zur Verfügung gestellt.
Hotel – und Verpflegungskosten werden wenn nötig vom Kunden übernommen.

Zahlungsbedingungen

Die Buchungen sind bei Abholungen spätestens in bar bei Abholung oder im Voraus zu bezahlen. Bei gelieferten oder betreuten Veranstaltungen verzichten wir in der Regel auf Voraus- oder Anzahlungen, erwarten jedoch eine pünktliche Zahlung innert 10 Tagen nach Rechnungsstellung.
Annullationskosten werden wie folgt berechnet: bis 30 Tage vor Lieferung: 20%, von 29 bis 14 Tage vor Lieferung: 50%, von 13 bis 7 Tage vor Lieferung 80%, weniger als 7 Tage vor der Lieferung: 100% – Künstlerverpflichtungen werden bei Annullierung immer zu 100% verrechnet.
Bei aufblasbaren Attraktionen machen wir zum Teil Ausnahmen mit einer Schlechtwetter-Gratisstornierung. Diese wird im Einzelfall im Vertrag festgehalten!

Beanstandungen

Alle Attraktionen unterstehen intensiven Wartungs- und Unterhaltsanforderungen und werden vor jedem Einsatz geprüft und getestet. Sollte trotz strenger Kontrolle vor oder nach der Auslieferung eine technische Störung den Einsatz unterbrechen oder gar verhindern, haftet ADW lediglich für die Rückerstattung oder den Erlass des Mietkostenanteils für die effektive Ausfallzeit.
Wird die Betreuung durch den Kunden wahrgenommen, geht die Haftung vollumfänglich an den Kunden über. Es besteht z.B. kein Anspruch auf Behebung eines Schadens, während der Veranstaltung. Normale, optische Abnutzungserscheinungen gelten nicht als Mangel.

Versicherung

ADW ist im Rahmen der Sorgfaltspflicht für ihre Tätigkeiten versichert.
Wir besitzen eine Schaustellerbewilligung und sofern nötig auch die nötigen Sicherheitszertifikate / TÜV. Der Teilnehmer ist durch ADW nicht versichert, sie sind selbständig für eine ausreichende Kranken- und Unfallversicherung verantwortlich.
Für Beschädigung, Diebstahl oder Unfällen bei Selbstbetreuung/Abholung der Attraktionen haftet der Mieter voll.
Wir empfehlen Ihnen je nach Anlass eine zusätzliche Veranstaltungsversicherung.